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MwSt.-Befreiung PV-Anlagen ab dem 01.01.2023

Ab Januar 2023 hat unsere Regierung eine neue Regelung im Bezug auf die anfallende MwSt. getroffen. Für Endverbraucher ist der Kauf von Solarprodukten ohne MwSt. Formal handelt es sich dabei nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern es gibt hierfür einen neu geschaffenen Null-Prozent-Steuersatz, der unter bestimmten Voraussetzungen für Lieferungen innerhalb Deutschlands Anwendung finden kann. Aber die Regelung trifft nicht auf jeden Kunden zu. Bitte prüfen Sie, ob Sie davon betroffen sind. Wenn die Rechnung auf eine Firma ausgestellt wird, entfällt die Regelung. 

Für mehrwertsteuerbefreite Lieferungen bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, deren installierte Bruttoleistung laut Markstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (Peak) beträgt oder betragen wird.

  • Die PV-Anlage wird an des öffentliche Stromnetz angeschlossen.
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen eigenen PV-Anlage.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine Mobile Einrichtung.
  • Ihre PV-Anlage wird „wohnungsnah“ auf oder neben einem Wohngebäude errichtet.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).

 

Inklusive Versand
ab 50 Euro Einkauf
2 Jahre Gewährleistung
Up to 2 years
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